Liefer­ketten­gesetz

Als Beratungsfirma möchten wir Sie auf das bei uns noch nicht bekannte 

„Liefer­­ketten­­sorgfalts­­pflicht­­gesetz“

der Deutschen Bundesregierung vom Juli 2021 hinweisen:

Dieses Gesetz wird die Lieferanten Kunden Beziehung in den nächsten Jahren massiv verändern und es wird alle Lieferanten von grossen deutschen Firmen betreffen, im In und Ausland

Dabei hat man einer EU Verordnung vorgegriffen (sollte eigentlich im Dezember 2021 veröffentlicht werden, die sogar noch schärfer ausfallen wird, denn es werden dann Firmen ab 250 MA betroffen sein. Als EU Verordnung bedeutet dies

Dieses Gesetz wird auch in Österreich kommen !!!!

Worum es im Lieferkettengesetz aus 2021 geht:

Ab 01.01.2023 (ab 3000 Mitarbeiter) bzw 01.01.2024 (ab 1000 Mitarbeiter) müssen deutsche Firmen und deren Töchterfirmen im Ausland entlang ihrer Lieferketten dafür Sorge tragen, dass die Menschenrechte (welche sind genau definiert) und die Rechte der Umwelt (wird auch aufgezählt) eingehalten werden. DH die deutschen Firmen müssen darüber jährlich einen Bericht abgeben und ca 8-9 Hauptprozesse (wie zb Berichtsprozesse, Beschwerdeprozesse, Infoprozesse, Schulungsprozesse etc je nachdem wie man es nummeriert…) einführen, um dem Gesetz zu entsprechen.

Wenn man dagegen verstößt drohen für deutsche Firmen empfindliche Strafen bis zu 2 % des Europa Umsatzes oder man erhält Sperren bis zu drei Jahren bei öffentlichen Ausschreibungen !!!

Was hat das alles mit uns den Lieferanten im Ausland zu tun werden sich viele Firmen fragen:

Die Antwort ist ganz einfach: Relativ viel, weil

  1. man als deutsche Firma verpflichtet ist, nicht nur für sich, sondern auch für die gesamte Lieferkette im Inland und Ausland (§ 2/5) Sorge zu tragen, dass das LkSG umgesetzt wird dh
  2. dh man als unmittelbarer und mittelbarer Lieferant (wird im Gesetz genau unterschieden) genauso betroffen sein wird und auch die eigenen Lieferanten werden betroffen sein werden (Schneeballeffekt) dh ich als Lieferant muss mich um meine Kette auch kümmern
  3. dh man zukünftig dies auch für neue Produkte und neue Dienstleistungen das LkSG nachweisen muss
  4. dh in jedem EU Land ein „LkSG“ eingeführt werden muss, dh es wird eine italienische und eine österreichische, spanische Version etc….davon geben.
  5. Das bedeutet folgende Konsequenz für jeden jeder Grosskonzern, der bis zu mehreren zehntausend Lieferanten hat: Eine Firma, die unter das Gesetz fällt, wird sich seine „weisse Weste“ nicht durch kleinere Lieferanten anpatzen lassen, dh es wird Druck vom Hauptkunden aufgebaut werden, indem die grossen Firmenvon den Lieferanten fordern werden : „Entweder du setzt das Gesetz um oder nicht. Wenn nicht, dann darfst du nicht mehr anbieten. “
  6. dh wiederum, um überhaupt „aufs Spielfeld der Ausschreibungen“ zu gelangen, muss man das Gesetz erfüllen und seine Hausaufgaben machen. Dh Auslistung oder mitmachen viele Alternativen wird es dazu leider nicht geben.
  7. Da das Gesetz in jedem EU Land früher oder später kommen wird, macht man nichts umsonst. (die EU Verordnung hätte schon im Dezember kommen sollen)

WAS wird das größte Problem in den nächsten 12 -24 Monaten werden:

Aus heutiger Sicht wird die Zeit bei der Einführung/Umsetzung das größte Problem werden. Realistisch in68 bis 12 Monate braucht man, um einen halbwegs aussagefähigen Bericht zu machen.

Ein kleines Rechenbeispiel

  • 1 bis 3 Monate (wenn man schnell ist) bis man alle Prozesse definiert und in der IT /bzw auf der Webside intern umsetzt
  • Grundsatzerklärung + interne Auflistung aller Rohstoffe und aller Lieferanten (je nach Stoffe 1-2 Monate)
  • Risikoanalyse durchführen
  • dh Fragebogen an die Lieferanten versenden
  • dh Rücklauf veranlassen und Auswertung der Fragebögen
  • dh Interpretation und Aktion bei den ausgewerteten Fragebögen vor allem bei den Hauptlieferanten

Wenn man pro Lieferant 30 bis 60 Minuten rechnet, hätte man bei 100 Lieferanten (und das sind wenig) 100 x 30 = 3000 Min = 50 Std bei 60 Minuten = 100 Stunden.

Bei zb 300 bis 500 Lieferanten ist man bei 250 Stunden.

Plus die Hauptprozesse einrichten wird man draufkommen, dass 8-12 Monate nicht zu hoch gegriffen sind.

Ein weiterer Engpass bei der Umstellung wenn alle auf einmal möchten:

Zudem wird noch dazukommen, dass wie damals bei der Euro Einführung 2001/2002 und damals bei der Jahresumstellung in der IT 1999/2000 monatelang die Firmen zugewartet haben, dann aber im Herbst 1999 und Herbst 2001 plötzlich alle Umsetzungshilfen benötigten. Aber es gab zuwenig Kapazitäten damals, weil alle zu spät begonnen haben. (Ich war damals in der Softwarebranche und wir mussten viele Firmen vertrösten).

Was können wir Ihnen und als Berater anbieten:

  1. Vorstellung des Gesetzes und Konsequenzen bei Ihnen im Haus (wir arbeiten hier mit der juristischen Universität Linz zusammen)
  2. Workshops für die Umsetzung des LkSG zu machen (hier wird das gesamte Gesetz durchgegangen)
  3. Begleitung und Umsetzung von Projekten in minimaler Zeit von Firmen bei der raschen Umsetzung (Ich habe dazu Tools zur Umsetzung bereits fertig)
  4. Oder auch Beantwortung von individuellen Fragestellungen zu diesem Thema

Bei Interesse bitte um Rückmeldung unter
0043 664 132 53 85 oder office@brunner-beratung.at